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rund um den Arbeitsschutz und Brandschutz.
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Erstellen von Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz
Beschreibung des Seminars:
Ein wichtiges Instrument des organisatorischen Arbeitsschutzes ist in jedem Betrieb die Bereitstellung von Betriebsanweisungen. Sie sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitsgebers, in denen auf Gefahren und die im Betrieb erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln hingewiesen wird.
Doch wissen Sie, wie eine Betriebsanweisung richtig aufgebaut ist, wer sie erstellen muss und welche gesetzlichen Grundlagen es gibt? Im Seminar erhalten sie die notwendigen Informationen zur Erstellung und Anwendung von Betriebsanweisungen in Ihrem Betrieb.
Zum Thema:
Können Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht durch technische Schutzmaßnahmen, durch Änderung des Arbeitsverfahrens, oder durch Verwendung ungefährlicher Stoffe und Zubereitungen vermieden werden, ist es erforderlich, auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten einzuwirken. Betriebsanweisungen sind dabei ein wichtiges Instrument.
Die Verpflichtung zum Aushang von Betriebsanweisungen ergeben sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung.
Themenschwerpunkte:
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Rechtlicher Rahmen für Betriebsanweisungen
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Grundlage und Voraussetzungen zum Erstellen der Betriebsanweisungen
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Arten der Betriebsanweisungen – optische Gestaltung
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Aufbau, Inhalt und Anforderungen
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Überprüfung und Aktualisierung
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Die Anweisungen im Betrieb bekannt machen
Zielgruppe:
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Unternehmer und Führungskräfte
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Sicherheitsbeauftragte
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Betriebs- und Personalräte
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Ausbildungsdauer:
6 - 7 Stunden
Die Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl pro Ausbildungslehrgang ist auf max. 20 Mitarbeiter begrenzt.
OnlineVersion oder als Live E-Learning
2 Teile a 3 Stunden
1. Teil
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Rechtlicher Rahmen für Betriebsanweisungen
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Grundlage und Voraussetzungen zum Erstellen der Betriebsanweisungen
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Arten der Betriebsanweisungen – optische Gestaltung
2. Teil
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Aufbau, Inhalt und Anforderungen
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Überprüfung und Aktualisierung
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Die Anweisungen im Betrieb bekannt machen